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Als ich nach meinem Bachelor in Politikwissenschaft merkte, dass ich ohne IT-Kenntnisse auf dem Arbeitsmarkt kaum Chancen habe, stand ich vor einem Problem: Ich war 26, das reguläre BAföG war längst ausgelaufen, und ein zweites Studium sollte ich selbst finanzieren. Dann stieß ich auf das Aufstiegs-BAföG – früher Meister-BAföG genannt – und bekam plötzlich Zugang zu über 12.000 € Förderung für meine IHK-Weiterbildung zur Geprüften Fachwirtin für Marketing. Viele denken, Aufstiegs-BAföG gäbe es nur für Handwerker oder klassische Aufsteiger im dualen System. Das stimmt nicht.

Ich erkläre dir in diesem Artikel, wie du als Akademikerin oder Akademiker nach dem Erststudium vom Aufstiegs-BAföG profitieren kannst, welche Fortbildungen förderfähig sind, wie viel Geld du tatsächlich bekommst und wie du den Antrag stellst. Die Zahlen stammen direkt aus dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in der aktuellen Fassung von 2020, zuletzt geändert 2024.

Was ist Aufstiegs-BAföG überhaupt?

Aufstiegs-BAföG heißt offiziell Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG. Es wurde 2020 umbenannt, weil es nicht mehr nur Meisterkurse fördert, sondern alle beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Du bekommst es für Weiterbildungen, die dich auf einen höheren Berufsabschluss vorbereiten – zum Beispiel Fachwirt, Techniker, Betriebswirt, Erzieher oder Bachelor Professional.

Der große Unterschied zum normalen BAföG: Aufstiegs-BAföG ist elternunabhängig, altersunabhängig und kann auch nach einem abgeschlossenen Studium beantragt werden. Es besteht aus einem Zuschussanteil, den du nicht zurückzahlen musst, und einem zinsgünstigen Darlehen der KfW. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt an, dass im Jahr 2023 rund 190.000 Personen Aufstiegs-BAföG erhielten, davon etwa 42 Prozent Frauen.

Wer kann Aufstiegs-BAföG nach einem Studium beantragen?

Du kannst Aufstiegs-BAföG bekommen, wenn du eine Aufstiegsfortbildung absolvierst, die über deinem bisherigen Abschluss liegt. Konkret bedeutet das: Dein Erststudium darf nicht denselben oder einen höheren Abschluss haben wie deine geplante Fortbildung. Ein Bachelor Professional (entspricht DQR-Niveau 6, also Bachelor) kannst du nach einem Bachelor-Studium nicht gefördert bekommen. Aber: Ein Fachwirt (DQR 6) oder Techniker nach einem Bachelor in einem anderen Bereich geht, wenn du durch die Fortbildung in ein neues Berufsfeld wechselst.

Außerdem gibt es keine Altersgrenze und keine Einkommensgrenzen deiner Eltern. Du musst lediglich über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Qualifikation verfügen. Auch ein Studienabschluss zählt als solche Qualifikation. Die Fortbildung selbst muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und bei einem zugelassenen Träger stattfinden. Eine aktuelle Liste förderfähiger Fortbildungen findest du auf der Website des BMBF unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

Beispiel: Diese Fortbildungen sind förderfähig

Ich habe nach meinem Studium eine IHK-Weiterbildung gemacht. Förderfähig sind aber auch:

  • Geprüfte/r Betriebswirt/in (IHK) – Kosten: 4.000 bis 7.500 €
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in (z. B. Elektrotechnik) – Kosten: 3.500 bis 6.000 €
  • Geprüfte/r Fachwirt/in (Marketing, Personal, IT etc.) – Kosten: 3.000 bis 5.500 €
  • Erzieher/in (Nachqualifizierung) – Kosten: 2.000 bis 4.000 €
  • Meisterkurse aller Gewerke (Handwerk, Industrie) – Kosten: 5.000 bis 10.000 €

Wichtig: Die Fortbildung muss auf einen öffentlich-rechtlichen Abschluss vorbereiten, etwa eine IHK- oder HWK-Prüfung.

Wie viel Geld bekommst du genau?

Die Förderung beim Aufstiegs-BAföG besteht aus zwei Komponenten: Zuschuss und Darlehen. Du bekommst bis zu 15.000 € für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Davon sind 50 Prozent ein direkter Zuschuss, den du nie zurückzahlen musst. Die anderen 50 Prozent kannst du als zinsgünstiges KfW-Darlehen aufnehmen, Zinssatz aktuell 0,49 Prozent (Stand: Januar 2025, Quelle: www.kfw.de). Wenn du die Prüfung bestehst, werden dir weitere 50 Prozent des Darlehensanteils erlassen. Unterm Strich zahlst du also maximal 25 Prozent der Fortbildungskosten zurück.

Rechenbeispiel: Deine IHK-Weiterbildung kostet 6.000 €. Du bekommst 3.000 € als Zuschuss und 3.000 € als Darlehen. Bestehst du die Prüfung, werden dir 1.500 € vom Darlehen erlassen. Du zahlst also nur 1.500 € zurück – statt 6.000 €.

Zusätzlicher Unterhalt bei Vollzeit-Fortbildungen

Wenn du deine Fortbildung in Vollzeit absolvierst (mindestens 25 Stunden pro Woche), kannst du zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag beantragen. Dieser ist einkommens- und vermögensabhängig und liegt bei maximal 1.018 € pro Monat für Alleinstehende (Stand 2025, Quelle: BMBF). Auch hier ist der Anteil zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte Darlehen. Für Alleinerziehende gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 € pro Kind unter 14 Jahren – komplett als Zuschuss.

Ich habe damals neben meiner Fortbildung als Werkstudentin gearbeitet und den Unterhaltsbeitrag deshalb nicht beantragt. Aber ich kenne mehrere, die ihre Fortbildung Vollzeit gemacht haben und durch den Unterhalt finanziell über die Runden kamen. Falls du noch BAföG-berechtigt wärst oder einen Nebenjob suchst, lohnt sich ein Blick auf meine Artikel zu Minijob vs. Werkstudent und Zweitstudium finanzieren ohne BAföG.

Wie stellst du den Antrag?

Aufstiegs-BAföG: Bis zu 15.000 € für dein Zweitstudium

Den Antrag auf Aufstiegs-BAföG stellst du bei der zuständigen Behörde deines Bundeslandes – meist das Amt für Ausbildungsförderung oder eine Landesbehörde. Für Hamburg ist das zum Beispiel die Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg. In Bayern ist das Landesamt für Schule in Gunzenhausen zuständig. Eine vollständige Liste der Ämter mit Adressen findest du auf www.aufstiegs-bafoeg.de unter "Antragsberatung".

Du brauchst folgende Unterlagen: Antragsformular (online oder bei der Behörde erhältlich), Nachweis über deinen bisherigen Abschluss (z. B. Bachelor-Zeugnis), Zulassungsbestätigung des Fortbildungsträgers mit Angabe der Kosten und Unterrichtsstunden, bei Vollzeit-Fortbildung zusätzlich Einkommens- und Vermögensnachweise. Ich habe meinen Antrag online über das Portal meiner Landesbehörde gestellt, das ging schneller als der Papierweg.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In meinem Fall hat die Bearbeitung etwa sechs Wochen gedauert. Der Bescheid kam per Post, die KfW-Darlehenszusage kam separat nochmal zwei Wochen später. Plane also genug Vorlauf ein, bevor deine Fortbildung startet. Die Förderung läuft für die gesamte Dauer der Maßnahme, also meist zwischen einem und drei Jahren.

Rückzahlung und Erlass: So funktioniert es

Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt zwei Jahre nach Ende der Fortbildung. Du zahlst dann monatlich 128 € zurück, Laufzeit maximal zehn Jahre. Wenn du die Abschlussprüfung bestehst, wird dir automatisch 50 Prozent des Darlehensanteils erlassen – du musst dafür nichts weiter tun, außer dein Prüfungszeugnis bei der KfW einreichen.

Zusätzlich kannst du einen Existenzgründungserlass beantragen, wenn du innerhalb von drei Jahren nach der Prüfung ein Unternehmen gründest oder in Vollzeit selbstständig wirst. Dann werden dir weitere 100 Prozent des restlichen Darlehens erlassen. Das bedeutet: Bei bestandener Prüfung und anschließender Gründung zahlst du gar nichts zurück. Ich kenne eine Freundin, die nach ihrer Fachwirtin für Marketing eine Social-Media-Agentur gegründet und dadurch ihr komplettes Darlehen erlassen bekommen hat.

Aufstiegs-BAföG und andere Förderungen kombinieren?

Du kannst Aufstiegs-BAföG nicht parallel zum normalen Studierenden-BAföG beziehen, da beide Leistungen nach unterschiedlichen Gesetzen laufen. Aber: Du kannst Aufstiegs-BAföG mit anderen Förderprogrammen kombinieren, etwa der Bildungsprämie oder dem Weiterbildungsstipendium (bis 25 Jahre). Auch der Meisterbonus in Bayern, der nach bestandener Meisterprüfung 2.000 € auszahlt, ist zusätzlich möglich.

Wenn du einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bekommst, deckt dieser oft die vollen Lehrgangskosten – dann brauchst du kein Aufstiegs-BAföG. Aber für alle anderen lohnt sich die Beantragung fast immer, weil du selbst im schlechtesten Fall nur ein Viertel der Kosten trägst.

Lohnt sich Aufstiegs-BAföG nach einem Studium wirklich?

Aufstiegs-BAföG: Bis zu 15.000 € für dein Zweitstudium

Aus meiner Sicht: ja, absolut. Ich habe durch meine IHK-Fortbildung nicht nur fachlich dazugelernt, sondern auch mein Gehalt um circa 18 Prozent steigern können. Die Investition von effektiv 1.200 € (bei 6.000 € Gesamtkosten nach Erlass) hat sich nach einem Jahr amortisiert. Außerdem sind die DQR-6-Abschlüsse auf dem Arbeitsmarkt oft genauso anerkannt wie ein zweiter Bachelor, kosten aber weniger Zeit und Geld.

Bedenke aber: Aufstiegs-BAföG funktioniert nur, wenn du eine anerkannte Aufstiegsfortbildung machst, nicht für beliebige Kurse oder Zertifikate. Ein Online-Kurs bei Udemy oder Coursera ist nicht förderfähig, ein IHK-Zertifikatslehrgang schon. Check vorher auf der BMBF-Seite, ob deine Wunsch-Fortbildung dabei ist.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Aufstiegs-BAföG

Kann ich Aufstiegs-BAföG auch bekommen, wenn ich schon einen Master habe?

Nein, in der Regel nicht. Ein Master liegt auf DQR-Niveau 7, die meisten Aufstiegsfortbildungen liegen auf Niveau 6 oder 7. Du kannst aber prüfen, ob eine spezifische Fortbildung (z. B. Geprüfter Betriebswirt IHK, DQR 7) nach deinem Master noch förderfähig ist, wenn sie inhaltlich völlig anders ausgerichtet ist. Am besten fragst du direkt bei deiner zuständigen Behörde nach.

Wie hoch ist die Rückzahlung pro Monat?

Die KfW-Rückzahlung beträgt ab 2025 monatlich 128 €, maximale Laufzeit zehn Jahre. Du kannst das Darlehen jederzeit vorzeitig tilgen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Muss ich nach der Fortbildung in Deutschland arbeiten?

Nein, es gibt keine Verpflichtung, nach der Fortbildung in Deutschland zu bleiben oder zu arbeiten. Auch die Rückzahlung läuft unabhängig davon, ob du im Inland oder Ausland lebst.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Dann entfällt der 50-Prozent-Erlass auf den Darlehensanteil, und du musst den vollen Darlehensbetrag zurückzahlen. Der Zuschussanteil (50 Prozent der Lehrgangskosten) musst du aber nie zurückzahlen, auch bei Nichtbestehen nicht.

Gibt es Aufstiegs-BAföG auch für Teilzeit-Fortbildungen?

Ja, auch Teilzeit-Maßnahmen (mindestens 150 Stunden pro Jahr) sind förderfähig. Allerdings bekommst du dann keinen Unterhaltsbeitrag, sondern nur die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erstattet.

Fazit: Hol dir die 15.000 € – es lohnt sich

Aufstiegs-BAföG ist eine der am meisten unterschätzten Förderungen für Akademikerinnen und Akademiker nach dem Erststudium. Ich habe selbst erlebt, wie viel finanzieller Spielraum es gibt, wenn man weiß, wo man ansetzen muss. Wenn du nach deinem Studium eine berufliche Umorientierung planst oder dich weiterqualifizieren willst, ist Aufstiegs-BAföG oft günstiger und schneller als ein zweites Studium. Check die Liste förderfähiger Fortbildungen, hol dir eine Beratung bei deiner zuständigen Behörde und stell den Antrag frühzeitig. Die Kombination aus Zuschuss, zinsgünstigem Darlehen und Erlass macht es fast immer zu einer Win-Situation. Und wenn du parallel noch andere Finanzierungsoptionen prüfen willst, schau dir auch meine Übersicht zu Weiterbildung Förderung an.