Entwicklung von Studiengebühren

Durch eine Novellierung des Hochschulrahmengesetzes im Jahre 2002 wurden Studiengebühren in Deutschland grundsätzlich ausgeschlossen, sodass nur private Universitäten und Fachhochschulen diese erheben konnten. Die unionsgeführten Bundesländer Sachsen, Bayern, Saarland, Hessen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg sahen hierin jedoch eine zu starke Einschränkung der Gesetzgebungskompetenz der Länder und reichten daher Klage ein. Am 26. Januar 2005 erklärte das Bundesverfassungsgericht schließlich das generelle Verbot von Studiengebühren für unzulässig und gab den klagenden Bundesländern folglich recht.

Seitdem liegt die Erhebung von Studiengebühren in den Händen der Länder, sodass es innerhalb Deutschlands große Unterschiede geben kann. So müssen Studenten in Baden-Württemberg, Niedersachsen und dem Saarland für jedes begonnene Semester Studiengebühren in Höhe von 500 Euro zahlen. Im Gegensatz dazu ist das Erststudium an einer öffentlichen Hochschule in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen nach wie vor kostenfrei. Zudem hat Hessen seine Entscheidung, Studiengebühren zu erheben, bereits nach einem Jahr wieder revidiert, wodurch seit dem Wintersemester 08/09 hier keine Studiengebühren mehr fällig sind.

Im Gegensatz dazu können nordrhein-westfälische Universitäten und Fachhochschulen selbst entscheiden, ob sie Studiengebühren erheben oder nicht. Die Festlegung der Höhe gehört ebenfalls zu den Aufgaben der einzelnen Hochschulen, sodass es in Nordrhein-Westfalen keine einheitliche Regelung bezüglich der Studiengebühren geben kann.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Einführung von Studiengebühren rechtmäßig ist, hat 2005 für kontroverse Diskussionen gesorgt, die bis heute anhalten. Kritiker bemängeln die geringe soziale Verträglichkeit von Studiengebühren und sehen durch diese die Chancengleichheit stark gefährdet. Neueste Untersuchungen geben den Gegnern von Studiengebühren nun recht, denn durch die Einführung von Studiengebühren ist die Studienbereitschaft in Deutschland erheblich gesunken.

Durch die aktuellen Proteste und Diskussionen halten die meisten Menschen Studiengebühren in Deutschland für eine recht neue Erscheinung, doch dem ist nicht so. Denn bis 1970 waren die sogenannten Hörergelder in Höhe von 150 DM hierzulande vollkommen üblich. Erst nachdem über 6.000 Studenten die Hörergelder an den Hamburger Hochschulen boykottiert hatten, wurden diese 1970 abgeschafft.

Wer sich zu hohen Kosten gegenübersieht, der sollte sich vielleicht über einen Studienkredit bzw. Studentenkredit oder Ausbildungskredit informieren.

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